Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines
Zuschusses der Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben
dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch
die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss wird als Projektförderung in
Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
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Bei Existenzgründungsberatungen beträgt
der Zuschuss 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens
jedoch 1.500,00 Euro.
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Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von
zwei Jahren nach der Existenzgründung (Existenzaufbauberatungen) beträgt
der Zuschuss 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens
jedoch 1.500,00 Euro.
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Bei den übrigen allgemeinen Beratungen,
Umweltschutz- und Energieeinsparberatungen beträgt der Zuschuss 40
% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,00
Euro.
Je Antragsteller können innerhalb eines Zeitraumes von fünf
Jahren, ab Inkrafttreten dieser Richtlinie, insgesamt Zuschüsse
bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden:
- für Existenzgründungsberatungen bis zu 1.500,00 Euro.
- für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte
und in sich abgeschlossene
- allgemeine Beratungen
- Umweltschutzberatungen (auch im Rahmen des Umweltaudit)
- Energieeinsparberatungen
jeweils bis zu 1.500,00
Euro.
Vom Berater gewährte Rabatte oder Nachlässe auf die Beratungskosten
sind nicht zuschussfähig.
Werden Rabatte oder Nachlässe nachträglich
gewährt, so ist dies der Leitstelle vom Antragsteller unverzüglich
mitzuteilen. Die Zuschussberechnung erfolgt auf der Basis des entsprechend
verminderten Rechnungsbetrages. Ergibt sich danach ein geringerer
Zuschuss, so ist die Differenz gegenüber dem bereits ausgezahlten
Zuschuss vom Antragsteller zur ückzuerstatten.
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