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Förderung
a) Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen:
-
rechtlich selbständige Unternehmen aus den
Bereichen der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen
Freien Berufe, die in der Bundesrepublik ihren Sitz und Geschäftsbetrieb
oder eine Zweigniederlassung haben und im letzten Geschäftsjahr
vor Beginn der Beratung die maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten
haben.
b) Bei Existenzgründungsberatungen:
-
nicht selbständig tätige natürliche Personen,
die sich durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme
eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an
einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik
selbstständig machen wollen.
c) Bei Energieeinsparberatungen:
-
Unternehmen nach a), sowie Unternehmen des
Agrarbereichs, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der
Bundesrepublik haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn
der Beratung die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten
haben.
d) Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen:
-
die im Mehrheitsbesitz (über 50 %) eines oder
mehrerer anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen
mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze
aller Unternehmen die maßgebliche Umsatzgrenze übersteigt;
-
deren Inhaber oder mit Mehrheit beteiligte
Gesellschafter andere rechtlich selbständige Unternehmen
besitzen oder daran mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die
Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die maßgebliche
Umsatzgrenze übersteigt;
-
an denen Religionsgemeinschaften oder juristische
Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind;
-
sowie Angehörige der Freien Berufe, die als
Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer,
als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind.
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