Förderung
Es
können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beratern
oder von Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt
werden, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen
Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die
notwendige Zuverlässigkeit verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck
auf entgeltliche Unternehmensberatungen gerichtet ist. In begründeten
Fällen kann die Bewilligungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die
Beratung durch einen nicht selbständigen Berater erteilen.
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Im übrigen wird die Auswahl des Beraters dem
Antragsteller überlassen.
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Es sind nur Beratungen förderfähig, die sich
im Rahmen dieser Richtlinien nach dem Beratungsauftrag richten.
Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten,
konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie im Zusammenhang
damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die Betriebspraxis
geben.
Darüber hinaus sollen:
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Existenzgründungsberatungen Entscheidungshilfen
für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten
Gründungsvorhabens geben, insbesondere soll geklärt werden,
ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen
Vollexistenz führen kann;
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Umweltschutzberatungen die Unternehmen in den
Stand versetzen, den gestiegenen Umweltbelastungen, einem
erhöhten Umweltbewusstsein und verschärften Umweltvorschriften
durch wirtschaftliche, technische und organisatorische Maßnahmen
Rechnung zu tragen;
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Energieeinsparberatungen sich nach Inhalt und
Ablauf an den VDI-Richtlinien ,,Energieberatung für Industrie
und Gewerbe" (VDI 3922) orientieren, soweit die VDI-Richtlinien
nicht den vorliegenden Förderrichtlinien widersprechen;
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In diesem Rahmen sollen insbesondere die Energieverbrauchsschwerpunkte
des Unternehmens aufgezeigt und die vorgeschlagenen Einergieeinsparmassnahmen
nach ihrer Wirtschaftlichkeit und den zu erwartenden Einsparerfolgen
bewertet werden. Entsprechend ist bei Beratungen zur Nutzung
erneuerbarer Energien zu verfahren;
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Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie
deren wesentliche Ergebnisse in einem schriftlichen Beratungsbericht
wiedergeben werden. Der Beratungsbericht ist dem Antragsteller
auszuhändigen.
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Bei allgemeinen Beratungen, Umweltschutz- und
Energieeinsparberatungen soll der Beratungsbericht auf der
Grundlage des Beratungsauftrages eine Analyse der Situation
des beratenen Unternehmens und der im einzelnen ermittelten
Schwachstellen und die konkreten Verbesserungsvorschläge
sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche
Praxis enthalten.
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Bei Existenzgründungsberatungen muss der Beratungsbericht
eine umfassende Prüfung des beabsichtigten Gründungsvorhabens
beinhalten, insbesondere ob und auf welche Weise das Vorhaben
zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann.
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Die vom Berater durchgeführten Umsetzungen
sind zusätzlich durch ein Leistungsverzeichnis zu dokumentieren.
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Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn
das beratene Unternehmen oder Existenzgründer als Antragsteller
die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich
Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat
und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges bzw. einer Barzahlungsquittung
nachgewiesen hat.
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