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Förderung
Erläuterungen
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Die Umsätze
beziehen sich jeweils auf ein volles Geschäftsjahr. War ein
Unternehmen noch kein volles Geschäftsjahr tätig, so ist
zur Ermittlung des Jahresumsatzes der durchschnittliche Monatsumsatz
zu errechnen und mit 12 zu multiplizieren.
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Für gewerbliche
Unternehmen, die in mehreren Wirtschaftsbereichen tätig sind
(Mischbetriebe), gilt die günstigere Umsatzgrenze.
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Als Umsatz
gelten die Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern
nach Abzug von Preisnachlässen und zurückgewährten Entgelten.
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Im Gastgewerbe
zählen auch die im Rechnungsendbetrag enthaltenen Kosten
der Bedienung zum Umsatz.
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Im Verkehrsgewerbe
bleiben der Handelseinsatz, Fremdleistungen und andere durchlaufende
Posten unberücksichtigt.
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Im Reisebürogewerbe,
bei Handelsvertretern und Handelsmaklern, sowie bei Bauträgergesellschaften
gilt als Umsatz die Bruttoprovision ohne darin enthaltene
Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich der nach Nummer 3 dieser Erläuterungen
zu ermittelnden Umsatzerlöse aus Eigengeschäften. Bei Eigenveranstaltungen
von Reisebüros bleiben Fremdleistungen und andere durchlaufende
Posten unberücksichtigt.
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