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Förderung
Anträge auf
die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind nach Abschluss
der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten bei einer Leitstelle
einzureichen. Alle notwendigen Formalitäten erledigt QM-Seiler für
Sie.
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Der Zuschussantrag
ist auf einem vollständig ausgefüllten Orignalvordruck zu
stellen.
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Die Leitstellen informieren über
Verlage, bei denen die Antragsformulare zu beziehen sind.
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Dem Antrag ist eine
Durchschrift oder Fotokopie der Rechnung des Beraters, ein
Exemplar des Beratungsberichtes, sowie eine Kopie des Kontoauszuges
bzw. der Barzahlungsquittung beizufügen. Diese Unterlagen
müssen der Leitstelle spätestens bis zum 31. Mai des auf
den Beginn der Beratung folgenden Jahres vorgelegt werden.
Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt.
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Die Leitstelle überprüft
den Antrag und die eingereichten Unterlagen und leitet sie
mit dem Ergebnis der Prüfung an die Bewilligungsbehörde weiter.
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Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle.
Es entscheidet über die
Bewilligung des Zuschusses und veranlasst die Auszahlung an
den Antragsteller.
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Für die
Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, sowie
für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die
ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und
die Rückforderung der gewährten Zuwendung, gelten die Vorläufigen
Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 BHO, sowie Paragraphen
48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen
zugelassen worden sind.
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Der Antrag mit den
genannten Unterlagen gilt gleichzeitig als Verwendungsnachweis.
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Senden Sie eine E-Mail mit
Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: verwaltung@qm-kontakt.de
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