Förderung
Zuwendungszweck
Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur
Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen, sowie wirtschaftsnaher Freier Berufe (im folgenden
,,Unternehmen" genannt) und zur Stärkung der Bereitschaft zur
Existenzgründung. Um den Unternehmen einen Anreiz zur Inanspruchnahme
von externen Beratungen zu geben, können ihnen auf der Grundlage
der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen zu den Beratungskosten nach Maßgabe
dieser Richtlinien und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu
Paragraph 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt werden.
Gefördert
werden Beratungen von Existenzgründern, sowie kleinen und mittleren
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Industrie,
Verkehrs-, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler,
sonstige Dienstleistungsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher
Freier Berufe, sofern sie nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend
tätig sind. Energieeinsparberatungen sind auch bei Betrieben des
Agrarbereichs förderfähig.
Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinien
zählen: Anwälte, Architekten, Designer, Ingenieure, Künstler,
Notare, Publizisten und sonstige freiberufliche Tätige mit überwiegendem
Honoraraufkommen aus der gewerblichen Wirtschaft.
Auf die
Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die
Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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